Allgemeine Geschäftsbedingungen sind allgegenwärtig und dennoch werden sie von den wenigsten gelesen. Nichtsdestotrotz sind sie mit einer Vielzahl komplexer Rechtsfragen und möglicher Fallstricke verbunden. Erst unlängst hatte sich der OGH mit den dem Kauf einer Einbauküche zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auseinanderzusetzen. Das Problem: Nachdem der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktrat, stützte sich der Unternehmer auf die dispositive Regelung über den Schadenersatz für diesen Fall, anstatt sich auf den in den AGB vereinbarten pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu stützen.
Rechtsanwalt Mag. Oskar Löbl erklärt in den Oberösterreichischen Nachrichten, wie der Oberste Gerichtshof in dieser Sache entschieden hat und welche Schlüsse Unternehmer daraus zu ziehen haben.
GLTP empfiehlt, die AGB für den geschäftlichen Verkehr niemals selbst abzufassen oder diesbezüglich auf frei verfügbare Muster zurückzugreifen, zu groß sind die Risiken und juristischen Fallstricke. Wir empfehlen eine individuelle Beratung, um auf Grundlage von rechtssicheren und auf die Bedürfnisse des eigenen Unternehmens zugeschnittenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrahieren zu können. Gerne unterstützen die Experten von GLTP dabei.
Den gesamten GLTP-Artikel zu Stolpersteinen in AGB in den Oberösterreichischen Nachrichten finden sie hier: https://themenspecials.nachrichten.at/anwaelte-und-notare-linz-57611/linz/stolpersteine-in-agb-188961