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Aktuell bei GLTP
GLTP-Vorsitz im IT Law Committee des CCBE
Das Präsidium des CCBE (Commission de Conseil des Barreaux européens), dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft, hat per 1.9.2024 einen neuen Vorsitzenden für das IT Law Committee gewählt. GLTP hat nunmehr den Vorsitz inne.
GLTP-Team beim Moot Court Zivilrecht
Dieses Jahr hatten auch Student:innen des Bachelor- & Master-Studiums der Rechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz erstmals die Chance, im Rahmen eines eigenen Moot Court Zivilrecht ihr juristisches Können und Verhandlungsgeschick unter Beweis zu stellen und weiter auszubauen. GLTP übernahm die Betreuung eines Teams.
GLTP in den Oberösterreichischen Nachrichten zu Stolpersteinen in AGB
Der OGH hatte sich unlängst mit den AGB beim Kauf einer Einbauküche auseinanderzusetzen. Konkret ging es um die Frage, ob sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auf die dispositivgesetzliche Regelung stützen kann, obschon in den eigenen AGB eine andere Regelung vorgesehen war. Wie der OGH entschieden hat und was Unternehmer im geschäftlichen Verkehr zu beachten haben, erklärt Rechtsanwalt Mag. Oskar Löbl in den Oberösterreichischen Nachrichten.
Der Data Act ist in Kraft – Seien Sie bereit für den freien Datenmarkt!
Seit 11.01.2024 ist der sogenannte Data Act (zu Deutsch: Datenverordnung) nun in Kraft; umzusetzen sind die Verpflichtungen in wesentlichen Teilen bereits bis 12.09.2025. GLTP informiert über die wichtigsten Regelungen der Verordnung und zeigt auf, was es künftig für Unternehmen zu beachten gilt.
GLTP-Partner zu Insolvenzverwaltern im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M-TRON GmbH bestellt
Rechtsanwalt und Partner Mag. Christopher Schuster wurde zum Insolvenzverwalter der M-TRON GmbH bestellt, Rechtsanwalt und Partner Dr. Norbert Mooseder zum Insolvenzverwalterstellvertreter.
FlexKapG/FlexCo: Flexibilität und Vereinfachungen im Gesellschaftsrecht für Start Ups und innovative Unternehmen
Ab 1. November 2023 soll nach einem neuen Minerstialentwurf österreichischen Unternemehrinnen und Unternehmen eine neue Gesellschaftsform zur Verfügung stehen: FlexKapG bzw FlexCo. Wir fassen den Gesetzesentwurf für Sie zusammen und bringen Ihnen die wichtigsten Neuerungen näher.