Aufgrund des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) müssen zahlreiche Unternehmen – abhängig von der Anzahl an Beschäftigten – bis August bzw. Dezember einen internen Meldekanal für Whistleblower einrichten. Doch auch für Hinweisgeber:innen gilt es künftig einiges zu beachten.
Dr. Dominic Gerstberger erklärt in den Oberösterreichischen Nachrichten, was Hinweisgeber:innen bedenken sollten.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von GLTP prüfen für Sie, ob ein Meldekanal einzurichten ist, unterstützen Ihr Unternehmen bei der termingerechten Einrichtung des vorgeschriebenen Kanals und begleiten Hinweisgeber:innen durch den gesamten Prozess.
Den Artikel der OÖN finden Sie hier.