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Familien-, Ehe- und Erbrecht
Beratung und Vertretung in einem breiten Spektrum
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten haben meist grundlegende Auswirkungen auf das Leben. Wir beraten unsere Klient:innen bei oft schwierigen familiären Entscheidungen. Der Bogen der Beratung erstreckt sich von der Errichtung einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Patientenverfügung über die Beratung bei Rechtsfragen in aufrechter Ehe, weiters der Vertretung in Ehescheidungsverfahren und Aufteilungsverfahren bis hin zur Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament) und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
Scheidung, Vermögensaufteilung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht
Eine Scheidung ändert das Leben in aller Regel fundamental, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Nicht weniger komplex kann die Situation im Falle einer Trennung von Lebensgefährten sein. Es stellen sich dabei oftmals die gleichen Fragen: Wer erhält die Obsorge über die Kinder? Wo werden die Kinder zukünftig wohnen? Wer erhält ein Kontaktrecht in welchem Ausmaß? Wie hoch wird der Kindesunterhalt sein?
Wesentlich im Rahmen der Ehescheidung ist darüber hinaus, neben der Frage des Verschuldens und dem nachehelichen Unterhalt, das Aufteilungsrecht: Was passiert mit meinen Ersparnissen, mit meinen Vermögenswerten oder aber meinen Investitionen in das gemeinsame Haus? Wer wird zukünftig in der ehelichen Wohnung leben?
Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen zur einvernehmlichen Ehescheidung, der Vertretung in gerichtlichen Scheidungsverfahren bzw. Aufteilungsverfahren sowie in Obsorge-, Unterhalts- und Kontaktrechtsverfahren.
Ehevertrag
Nicht nur die Ehescheidung, sondern bereits die Eheschließung kann Fragen aufwerfen. Benötige ich einen Ehevertrag? Was kann dort geregelt werden? Welche gesetzlichen Regelungen gelten, wenn ich keinen Ehevertrag habe? Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Rechtsanwält:innen, die Sie im gesamten Bereich des Familienrechts vollumfassend unterstützen und eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung erarbeiten.
Erbrecht
Das ist mein letzter Wille! Es scheint so einfach und doch birgt gerade dieser letzte Wunsch großes Streitpotential. Die rechtssichere Gestaltung einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament), dies unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts, ist der erste Grundstein, um Streitigkeiten zwischen den Erben möglichst zu vermeiden.
Unser Team kümmert sich um die rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments und berät Sie bei weiteren Entscheidungen, die bereits zu Lebzeiten getroffen werden, wie z.B. der Übergabe des Hauses an die Kinder. Wir verfassen hierzu notwendige Schenkungs- und/oder Übergabsverträge sowie damit allenfalls in Zusammenhang stehenden Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen. Ebenso erstellt unser Team Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Zudem beraten wir Sie gerne im Bereich von Nachfolgeregelungen in Ihrem Unternehmen, der Ausgestaltung von erbrechtlichen Regelungen im gesellschaftsrechtlichen Bereich, wiederum unter Berücksichtigung allfälliger Pflichtteilsansprüche. Im Falle von erbrechtlichen Streitigkeiten vertreten Sie unsere Anwält:innen österreichweit bei der Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche.
Unsere Leistungen:
- Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt
- Einvernehmliche und streitige Ehescheidung
- Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Testamentserrichtung und Registrierung im zentralen Testamentsregister
- Pflichtteilsregelungen
- Erbverträge
- Schenkungen unter Lebenden und auf den Todesfall
- Außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Prozessführung
- Beratung im Bereich von Familienunternehmen bzw. der Unternehmensnachfolge
- etc.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Dominic Gerstberger
Rechtsanwalt und Partner
Mag. Oskar Löbl
Rechtsanwalt