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Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Bestmöglicher Beistand in jedem Verfahrensstadium
Die Konfrontation mit strafrechtlichen Vorwürfen stellt für die meisten Beschuldigten eine herausfordernde Belastung dar. Wir begleiten unsere Mandant:innen in jedem Verfahrensstadium, um bestenfalls bereits im Zuge einer professionellen Vertretung im Ermittlungsverfahren Tatvorwürfe auszuräumen. Unabhängig vom Verfahrensstand gilt es stets das Spannungsfeld zwischen juristischer Einordnung der erhobenen Vorwürfe, Umgang mit Ermittlungsbehörden, Erarbeitung von Gegendarstellungen und Festlegung einer Verteidigungsstrategie zu schließen, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wirtschaftsdelikte – Frühzeitige Aufklärung und Beratung
Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen und Aufsichtsrät:innen sehen sich immer häufiger mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Dabei stehen Delikte wie Veruntreuung, betrügerische Krida und Begünstigung eines Gläubigers im Vordergrund. Bilanzfälschung, verdeckte Gewinnausschüttung, verbotene Einlagenrückgewähr und Eigenkapitalersatz rücken immer mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden.
Mögliches strafbares Verhalten sollte bereits im Vorhinein vermieden werden. In diesem Zusammenhang klärt unsere Kanzlei durch unsere ausgewiesenen Expert:innen über die Haftungsrisiken auf und bietet auch In-House-Seminare zu diesem Thema an. Im Rahmen einer strafrechtlichen Compliance-Beratung sollen darüber hinaus mögliche Gefahrenquellen identifiziert und maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden, um wirksame Schulungs- und Kontrollsysteme zu implementieren, die ein Organisationsverschulden möglichst ausschließen. Die vorausschauende Beratung steht somit im Vordergrund.
Finanzstrafverfahren und Verwaltungsstrafverfahren
Die häufigste Grundlage für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Abgabenhinterziehung (Steuerhinterziehung) nach § 33 FinStrG, wobei die diesbezüglichen Vorwürfe meistens Folge einer Betriebsprüfung sind. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Im Zusammenhang mit Finanzstrafverfahren arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen zusammen, um auch in diesem Bereich präventive Wege aufzuzeigen, ein finanzstrafrechtliches Verhalten zu vermeiden oder die Möglichkeiten und Risiken einer Selbstanzeige zu erörtern.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung von Stellungnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken
- Corporate Compliance Beratung
- Strafrechtliche Due-Diligence bei Unternehmenskauf
- Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Gerichten und Behörden
- Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren
- Begleitung des Abgaben-(Prüfungs-)verfahrens einschließlich Schlussbesprechung
- Strafbefreiende Selbstanzeigen
- Begleitung bei Hausdurchsuchung
- Verteidigung in allen Verfahrensstadien
- etc.
Ihre Ansprechpartner
Mag. Christopher Schuster
Rechtsanwalt und Partner
Mag. Thomas Gattermann, LL.M., LL.M.
Rechtsanwalt