Die öffentliche Hand, Bund, Länder und Gemeinden, treten mit Ihrer Finanzkraft als Nachfrager von diversen Dienstleistungen und Waren auf. Aufgrund des oftmals erheblichen Auftragsvolumens und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Bedeutung sind die Anwendungsfelder der öffentlichen Beschaffungsvorhaben ein wichtiges Rechtsgebiet, welches aufgrund der vielen Eigenheiten und der Komplexität einer besonderen Expertise bedarf.
Die Rechtsanwält:innen von GLTP beraten öffentliche Auftraggeber:innen bei:
Wahl der Verfahrensart
Erstellung oder Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverträge
Prüfung der Angebote bzw. Teilnahmeunterlagen
Vertretung bei Verhandlungsverfahren, Nachprüfungsverfahren, Feststellungsverfahren oder Schlichtungsverfahren
Erstellung von Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragen
Auftragnehmer:innen auf Bieterseite unterstützen wir insbesondere durch folgende Leistungen:
Prüfung möglicher Risiken in den Ausschreibungsunterlagen
Zusammenstellung der Angebotsunterlagen
Erstellung von Rechtsgutachten
Vertretung in Verfahren aufgrund von unzulässiger Direktvergaben
Anfechtung unrichtiger Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers
Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen