Bauvertragsrecht und Bauhaftungsrecht (inkl. ÖNORMEN)
Vielzahl an Sonderregelungen und Normen
Der Bauvertrag (Bauwerkvertrag) regelt die rechtlichen Verhältnisse rund um die Errichtung eines Bauwerks. Zu nennen sind dabei Eckpunkte wie der Baubeginn, die Ausführungsdauer und die Entlohnung samt etwaigem Zahlungsplan, aber auch die Risikotragung bei Störungen des Bauablaufs (z.B. durch Wetterbedingungen, Lieferverzögerungen oder den Ausbruch einer Pandemie), die Rechnungslegung und die Dokumentationspflichten.
Obwohl der Bauwerkvertrag als Unterfall des Werkvertrags grundsätzlich den allgemeinen Regeln des Zivilrechts unterliegt, sind „am Bau“ letztlich eine Vielzahl an Sonderregeln und Normen (insbesondere ÖNORM B 2110) zu berücksichtigen, die eine fachkundige bauvertragsrechtliche Beratung und gegebenenfalls Vertretung unentbehrlich machen.
Erfahrung und Know-How
Unser Baurechtsteam verfügt im Immobilien- und Baurecht über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von bedeutenden österreichischen Bauunternehmen, aber auch von Bauherren, Architekten und Unternehmen des Baunebengewerbes.
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit unterstützen unsere Rechtsanwält:innen Sie bei der sicheren Gestaltung von Bauverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beraten Sie beim Umgang mit Störungen und Unregelmäßigkeiten im Bauablauf und verhelfen so Ihrem Bauprojekt zu einer möglichst reibungsfreien Fertigstellung. Sollten alle Stricke reißen oder Fehler bereits passiert sein, übernehmen unsere Anwält:innen Ihre rechtliche Vertretung und setzen insbesondere Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu Ihren Gunsten durch.
Unsere Schwerpunkte:
Gestaltung und Prüfung von Bauwerkverträgen, Architektenverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der Bauausführung und bei Störungen des Bauablaufs
gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zum Zwecke der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz